Allgemeine Geschäftsbedingungen

Autohaus Mayrhofen Huber KG

AGB für Werkstattleistungen

Autohaus Mayrhofen Huber KG (im Folgenden „Unternehmen“)

Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungs-, Reparatur-, Wartungs-, Service-, Diagnose- und sonstigen Werkstattleistungen an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

(Grundlage: WKO – Bundesinnung Fahrzeugtechnik, Ausgabe Jänner 2021, betriebsbezogen angepasst)

0. ANWENDUNGSBEREICH UND KUNDENKATEGORIEN

0.1 Diese AGB gelten für sämtliche Werkstattleistungen des Unternehmens, insbesondere Reparaturen, Wartungen, Servicearbeiten, Diagnoseleistungen, Prüf- und Überprüfungsarbeiten, Montage- und Demontagearbeiten, behelfsmäßige Instandsetzungen, Pannendienstleistungen, Probefahrten sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.

0.2 Der Fahrzeugverkauf ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

0.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Kunden gemäß § 1 KSchG (B2C). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Kunden gemäß § 1 UGB (B2B).

0.4 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und unternehmerischen Kunden unterschieden wird, gelten die jeweiligen Bestimmungen für beide Kundengruppen.

1. GELTUNG

1.1 Diese AGB gelten zwischen dem Unternehmen und natürlichen sowie juristischen Personen für das jeweilige Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser AGB, abrufbar unter www.autohaus-mayrhofen.com.

1.3 Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.

1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen Zustimmung; gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlich.

1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen.

2. ANGEBOT / VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Zusagen, Zusicherungen, Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3 Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben oder sonstigen Medien sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden.

2.4 Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen. Bei Auftragserteilung wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag auf die Rechnung angerechnet.

3. PREISE

3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

3.2 Preise, Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens ausgewiesen.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Versand-, Entsorgungs- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden; gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. BEIGESTELLTE WARE

4.1 Werden Geräte, Teile oder Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von 20 % des Wertes der beigestellten Ware zu verrechnen.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich Ware beizustellen, die den Herstellervorgaben entspricht.

4.3 Beigestellte Ware ist nicht Gegenstand von Gewährleistung oder Haftung.

5. ZAHLUNG

5.1 Rechnungen sind sofort nach Fertigstellung der Leistung, spätestens bei Abholung des Fahrzeuges, ohne Abzug fällig.

5.2 Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung; gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlich.

5.3 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen sind nicht verbindlich.

5.4 B2B: Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 %-Punkte über dem Basiszinssatz). B2C: Verzugszinsen in Höhe von 4 %.

5.5 Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten; gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies im Einzelfall ausverhandelt wurde.

5.6 B2B: Bei Zahlungsverzug aus anderen Vertragsverhältnissen sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten.

5.7 Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig; Verbrauchern steht die Aufrechnung auch bei rechtlichem Zusammenhang zu.

5.8 Leistet eine Versicherung trotz Direktverrechnungszusage nicht, ist der Kunde zur Zahlung des offenen Betrages verpflichtet.

5.9 Mahnspesen betragen € 5,– pro Mahnung, sofern angemessen.

6. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

6.1 Für sämtliche Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu, auch gegenüber Dritteigentümern (z. B. Leasinggeber).

6.2 Die Herausgabe kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden (Zug-um-Zug-Einrede).

7. BONITÄTSPRÜFUNG

7.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass zum Zweck des Gläubigerschutzes Bonitätsdaten bei befugten Auskunfteien (AKV, KSV, Creditreform u. a.) eingeholt werden dürfen.

7.2 Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

8.1 Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, sobald der Kunde alle technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat.

8.2 Der Kunde hat insbesondere Angaben zu Hochvolt-, Hybrid- oder Elektrokomponenten, Hydraulikanlagen, Umbauten, Genehmigungen und Gefahrenquellen ungefragt bereitzustellen.

8.3 Erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen sind vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen.

8.4 Kosten für Treibstoff oder Energie für den Probebetrieb trägt der Kunde.

8.5 Der Kunde hat auf nicht zum Fahrzeugbetrieb gehörende Gegenstände im Fahrzeug hinzuweisen.

8.6 Der Kunde hat uns über bestehende Garantievereinbarungen mit Dritten zu informieren.

8.7 Unterbleibt die Mitwirkung, gelten daraus resultierende Leistungseinschränkungen nicht als Mangel.

9. LEISTUNGSAUSFÜHRUNG

9.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie technisch erforderlich sind.

9.2 B2B: Geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen gelten als genehmigt.

9.3 Änderungen verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

9.4 Beschleunigte Ausführung kann Mehrkosten verursachen.

10. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE

10.1 Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Verzögerungen.

10.2 B2B: Termine sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich.

10.3 Rücktritt wegen Verzugs erst nach schriftlicher Nachfristsetzung.

11. BESCHRÄNKUNG DES LEISTUNGSUMFANGES

11.1 Bei Reparatur- und Abstellarbeiten können geringfügige Beschädigungen entstehen.

11.2 Schäden durch Tiere (z. B. Marderbisse) sind möglich. Der Kunde hat Kabel, Schläuche und Flüssigkeitsstände regelmäßig zu kontrollieren.

11.3 Solche Schäden stellen keinen Mangel dar, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.4 Farbabweichungen bei Lackierungen sind technisch bedingt möglich.

12. PROBEFAHRTEN

Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellfahrten sowie zu Probeläufen.

13. PANNENDIENST / BEHELFSMÄSSIGE INSTANDSETZUNG

13.1 Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur eingeschränkte Haltbarkeit.

13.2 Der Kunde hat unverzüglich eine fachgerechte Reparatur zu veranlassen.

14. ALTTEILE

Ersetzte Altteile (ausgenommen Tauschaggregate) werden bis zur Übergabe aufbewahrt und danach entsorgt. Entsorgungskosten trägt der Kunde.

15. TAUSCHAGGREGATE

Tauschaggregate sind generalüberholt. Tauschpreise setzen die Rückgabe aufbereitungsfähiger Altteile voraus.

16. ABSTELLUNG VON FAHRZEUGEN

Wird ein Fahrzeug nicht zeitgerecht abgeholt, gelten die Bestimmungen des Annahmeverzugs.

17. GEFAHRTRAGUNG

B2C: Gefahrübergang ab Übergabe an den Verbraucher.

B2B: Gefahrübergang ab Bereithaltung zur Abholung.

18. ANNAHMEVERZUG

18.1 Bei Annahmeverzug werden Lagerkosten von € 20,– netto pro Kalendertag verrechnet.

18.2 Leistungen werden fällig gestellt.

18.3 B2B: Pauschalierter Schadenersatz bei Rücktritt in Höhe von 20 % des Auftragswertes zzgl. USt.

18.4 B2C: Schadenersatz nur bei Einzelvereinbarung; Nachweis geringeren Schadens zulässig.

19. EIGENTUMSVORBEHALT

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

20. GEWÄHRLEISTUNG

B2C: gesetzliche Gewährleistung.

B2B: Gewährleistung 1 Jahr ab Übergabe.

21. HAFTUNG

B2B: Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, begrenzt mit Auftragswert bzw. Versicherungssumme.

B2C: Haftung nach gesetzlichen Bestimmungen.

22. DATENSCHUTZ / DATENVERLUST

Im Zuge von Diagnose- und Servicearbeiten kann es zur Speicherung oder zum Verlust von Fahrzeug- und Kundendaten kommen. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.

23. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

24. ALLGEMEINES

Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Mayrhofen.

Gerichtsstand B2B: Sitz des Unternehmens.

Gerichtsstand B2C: gesetzlich zuständig.